Eventrichtlinien
1. Jugendschutzverordnung
• Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet.
• Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt bis 24 Uhr gestattet. Gäste unter 18 Jahren verpflichten sich bei Eintritt der Veranstaltung , diese um 24 Uhr eigenverantwortlich zu verlassen. Damit eine Person von 16 bis 18 Jahre länger als 24 Uhr bleiben darf, ist ein Muttizettel und eine Aufsichtsperson verpflichtend. Dieser kann hier heruntergeladen werden: Muttizetteln downloaden
• Jugendlichen ist der Verzehr von hochprozentigem Alkohol nicht gestattet.
• Jugendlichen unter 18 ist das Rauchen nicht gestattet.
Des Weiteren gelten alle Richtlinien des Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Bei Missachtung ist mit Sanktionen zu rechnen.
Hausregeln
Jeder Gast verpflichtet sich bei Eintritt der Veranstaltung die Hausregeln zu befolgen. Sollte es zur Missachtung kommen, behält der Veranstalter sich das Recht vor, diese Personen von der Veranstaltung zu verweisen. Gegebenenfalls Zutrittsverbote auszusprechen bzw. die Polizei zu einzuschalten.
§1 Eintrittskontrollen
• Es erfolgen Taschenkontrollen durch das Personal.
• Das Mitführen von Alkohol und Drogen ist nicht gestattet.
• Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strengstens untersagt.
• Das Mitführen von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
• Der Einlass von erkennbar zu stark Alkoholisierten und Gästen unter Drogeneinfluss liegt im Ermessen der Mitarbeiter und kann unter Umständen untersagt werden.
§2 Eintritt
• Bei Einlass der Veranstaltung gilt Ausweispflicht.
• Der Eintritt erfolgt lediglich mit einem zulässigen Veranstaltungsticket. Dieses kann online unter „Unsere Events„ oder im Spätkauf vor Ort erworben werden.
§3 Kleiderverordnung
• Der Gast verpflichtet sich zu einem gepflegten Erscheinungsbild.
• Das Tragen und Mitführen von gesetzlich verbotenen Symbolen ist nicht gestattet
§4 Verhaltensregeln
• Gäste, die durch Störung oder Gewalt auffallen, werden durch das Personal von der Veranstaltung verwiesen.
• Dies gilt auch bei Vorfällen der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Dabei ist mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
• Jegliche Formen von Diskriminierung sind untersagt
• Jegliche Art von übergriffigen Verhaltensweisen sind strengstens untersagt und werden sofort der Polizei gemeldet.
§5 Wiedereintritt
• Der wieder Wiedereintritt in die Veranstaltung ist nicht gestattet; Personen, die die Veranstaltung verlassen, dürfen diese mit dem bereits erworbenen Ticket nicht erneut betreten.
§6 Zahlungsmittel
• Wir akzeptieren im Ticket-Spätkauf sowie beim Erwerb von Getränkebons sowohl Kartenzahlung als auch Barzahlung.
§7 Ausschank
• Der Ausschank von alkoholischen Getränken kann von dem Personal verweigert werden, sofern die Person sichtbar zu stark alkoholisiert ist. Dies liegt im Ermessen der Mitarbeiter.
§8 Fotografie und Datenschutz
• Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich jeder Gast mit der Anfertigung von Fotografien zu Werbezwecken einverstanden. Es kann jedoch jederzeit ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotos erfolgen.
§9 Werbe Regeln
• Werbung für externe Veranstaltungen oder das Verteilen von Flyern ist untersagt.
• Jegliche politische Parolen oder rechtsradikale Inhalte sind verboten.
§10 Sicherheitsregeln
• Im Brandfall sind ausschließlich die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen.
• Missbräuchliche Verwendung von Feuerlöschern wird streng geahndet.
§11 Geltendmachung von Ansprüchen
• Schadensansprüche sind direkt beim Veranstalter geltend zu machen.
• Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur unter bestimmten, nachweislich belegenden Voraussetzungen möglich, die nicht zwingend akzeptiert werden müssen. Diese Anfrage kann über Rückerstattung eingereicht werden.
§12 Keine Rückerstattung
• Rückerstattungen sind ausgeschlossen bei Verstößen gegen die in §1 ff. genannten Regelungen oder Unzufriedenheit mit Ausstattung, Getränken oder Musik.
Zuletzt aktualisiert: 08. November 2024